Bestimmt hat sich schon jeder von Euch Gedanken gemacht, wie es sich nach der neuen Verordnung von Heilmitteln mit der Gültigkeit von Rezepten verhält.
Unter Punkt 29 der Heilmittelrichtlinien geht hervor, dass bei einer Behandlungsunterbrechung von mehr als 10 Tagen die ärztliche Verordnung Ihre Gültigkeit verliert.
Gerade bei unseren Kindern stellt das ja zwischendurch ein kleineres Problem dar.
Da mich dieses Thema sehr beschäftigt hat und ich mir Fragen gestellt habe, wie ...........
- was, wenn mein Kind krank ist,
- ich oder der Therapeut Urlaub hat,
- die Behandlung aufgrund OP unterbrochen werden muss,
- die KG-Termine nur noch 14-tägig sind ..........
habe ich mal bei unserer Krankenkasse (Abt. Arznei- und Heilmittel-Fachzentrum) nachgefragt.
Generell gilt die neue Heilmittelverordnung. Jedoch gibt es zumindest von meiner Krankenkasse Ausnahmen bzw. Argumente, die sie zählen lassen. Es lohnt sich daher einmal bei seiner eigenen Kasse nachzuhaken, ob nicht diverse Lockerungen akzeptiert werden. Ein gutes Argument meinerseits war unter anderem der Kostenfaktor, den eine neue Rezeptverordnung verursacht. Der behandelnde Arzt rechnet ja eine Behandlung ab, auch wenn er nur einen kurzen Blick auf den Fuß wirft und ein neues Rezept ausstellt.
Als ich dem Sachbearbeiter meine Situation erklärt habe, hat er mir einige Hinweise gegeben, wie man eine neue Rezeptverordnung umgehen kann, bzw. welche Möglichkeiten die Therapeutin hat, um eine Weiterführung des Rezeptes bei minimaler Überschreitung der 10-Tage zu rechtfertigen. Diese wären im einzelnen
- Krankheit des Kindes, mitwirkenden Elternteils, Therapeuten
- Urlaub des Therapeuten oder der Eltern
- kurze telefonische Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, dass eine Weiterführung des Rezeptes von seiner Seite gewünscht wird (mit entsprechendem Vermerk auf der Verordnung)
- genereller Vermerk im Vorfeld vom Arzt (z.B. 20 x übers Jahr verteilt)
Letztendlich gilt, dass wenn der Arzt die Weiterführung generell für wichtig hält, und er ja auch die Verantwortung des Ganzen trägt, kann mit entsprechendem Vermerk die Verordnung auch weiter fortgeführt werden. Es lohnt sich also mit der Kasse zu reden, den es ist ja blöd, wenn man ein 20-iger Rezept hat und nach 10 Terminen würde das Rezept verfallen.
Ich habe noch weitere Kassen bzw. Heilmittel-Fachzentren angeschrieben. Inzwischen habe ich von insgesamt 5 KK Antwort erhalten und alle sagen meist das selbe. Gibt es einen plausiblen Grund für das nichteinhalten der 10-Tages-Frist dann kann eine Fortführung des Rezeptes verantwortet werden. Jedoch muss der/die Therapeutin diesen Grund dann mit auf dem Rezept angeben.
Simone
2002







